Blog | 13.02.2012
Der Tod des Klägers führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen des Anspruchs auf Feststellung einer Schwerbehinderung
Wenn die Feststellung einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung - GdB - von 50 und mehr) für die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer Altersrente wegen Schwerbehinderung notwendig ist, erlischt der Anspruch auf die Feststellung ausnahmsweise nicht mit dem Tode des Klägers. Das Sozialgericht Speyer hat einer entsprechenden Klage der Rechtsnachfolger eines verstorbenen Klägers stattgegeben (Sozialgericht Speyer, Urteil vom 16.01.2012, Az. S 5 SB 563/08).

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