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Blog Hackenberger & Co

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Blog | 03.02.2012

Teilnahmerecht der Vertrauensperson der Schwerbehinderten

gem. § 96 SGB IX an einer Konferenz über Arbeitssicherheit

Orientierungssatz:
Der Anspruch einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen auf Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung setzt nicht voraus, dass diese Kenntnisse über speziell zugunsten schwerbehinderter Beschäftigter geltende Bestimmungen vermitteln.

LArbG Mainz, Beschluss vom 18.05.2011, 8 TaBV 3/11

Bernhard Hackenberger

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