Blog Hackenberger & Co
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Blog | 31.05.2011
Bundesarbeitsgericht – Die Prüfungspflicht gem. § 81 Abs. 1 SGB IX besteht auch bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers
Leitsätze
- Die in § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX normierte Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einen frei werdenden oder neu geschaffenen Arbeitsplatz mit einem Leiharbeitnehmer zu besetzen
- Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflichten aus § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX, berechtigt dies den Betriebsrat, die Zustimmung zur Einstellung des Leiharbeitnehmers nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.
BAG, Beschluss vom 23. 6. 2010 - 7 ABR 3/ 09
(Quelle: www.jurion.de)
Die SBV sollte auch die Einhaltung dieser Pflicht des AG im Rahmen ihrer Teilnahme an BR Sitzungen achten und auf entsprechendes Handeln des BR hinwirken.
> Siehe auch Blog vom 28.01.2011 <
Bernhard Hackenberger
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