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Blog Hackenberger & Co

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Blog | 31.05.2011

Bundesarbeitsgericht – Die Prüfungspflicht gem. § 81 Abs. 1 SGB IX besteht auch bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers

Leitsätze

 

  1. Die in § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX normierte Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einen frei werdenden oder neu geschaffenen Arbeitsplatz mit einem Leiharbeitnehmer zu besetzen
  2. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflichten aus § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX, berechtigt dies den Betriebsrat, die Zustimmung zur Einstellung des Leiharbeitnehmers nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.

 

BAG, Beschluss vom 23. 6. 2010 - 7 ABR 3/ 09 

(Quelle: www.jurion.de)

Die SBV sollte auch die Einhaltung dieser Pflicht des AG im Rahmen ihrer Teilnahme an BR Sitzungen achten und auf entsprechendes Handeln des BR hinwirken.

> Siehe auch Blog vom 28.01.2011 <

Bernhard Hackenberger

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