Blog | 07.04.2011
Bayerisches LSG, Urt. v. 24.03.2010 - Az. L 20 R 579/08
Schwerbehinderte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Kostenerstattung bei Selbstbeschaffung von Hilfsmitteln vor der Antragstellung und eines positiven Bescheides des Leistungs-/Rehaträger.
(Siehe auch Forum A5-2011 unter www.reha-recht.de; 06.04.2011)
Man kann aber ggf. auch in Eilfällen mit den Leistungs-/Rehaträger eine Beschaffung vor Bewilligung verabreden. Wobei dann ungewiss ist, ob und in welchem Umfang Leistungen gewährt werden.
Bernhard Hackenberger

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