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Blog Hackenberger & Co

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Blog | 21.03.2011

Recht der Teilnahme der SBV an Schulungsmaßnahmen

zum Thema: „Wenn ich mit meinen Latein am Ende bin - Umgang mit psychisch kranken Menschen"

Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht zur Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme (Seminar) zum Thema „Wenn ich mit meinen Latein am Ende bin - Umgang mit psychisch kranken Menschen".

Die Erforderlichkeit der Teilnahme gem. § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ist, so das LAG Ffm, gegeben. Dieses auch aufgrund des hier vermittelten Wissen im Zusammenhang mit Verhandlungen zu einer Integrationsvereinbarung, da alle gesetzlichen Krankenkassen ein Ansteigen solcher Erkrankungen und damit verbundene Arbeitsausfälle vermelden. Somit ist hier ein klares Präventionsthema gem. § 84 SGB IX und somit eine Handlungsfeld im Rahmen der Beartungstätigkeit und Betreuungsaufgaben für die Schwerbehindertenvertretung gegeben.

LAG Hessen, Beschluss vom 14.01.2010 - 9 TaBVGa 229/09

Bernhard Hackenberger

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